Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Gebühr
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
Gebühr
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Geltungsdauer
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer
Antragsteller unter 24 Jahre
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich