Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich