Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
Gewerbeamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich