Abbruch Wohnhaus im OT Rätzlingen

Bei dem Wohnhaus Everinger Straße 5 im OT Rätzlingen handelt es sich um ein altes baufälliges Wohnhaus in sehr dominanter Lage im Ortszentrum von Rätzlingen. Dieses Wohnhaus war lange im Besitz einer Erbengemeinschaft, die sich nicht um das Wohnhaus kümmerte. Investitionen in die Bausubstanz wurden nicht durchgeführt, somit konnte das Haus auch nicht vermietet werden und war dem Verfall preisgegeben. Dies schon in dem Maße, dass über kurz oder lang Gefahr in Verzug bestehen wird. Auf Grund der Konstellation einer Erbengemeinschaft als Eigentümer fand sich auch kein Käufer für die Immobilie.

Da ein möglicher Abbruch des Gebäudes der Stadt Oebisfelde-Weferlingen und insbesondere dem OT Rätzlingen die Möglichkeit einer attraktiven Gestaltung des Ortszentrum bieten würde, entschloss sich die Stadt Immobilie und Grundstück zu erwerben. Nach langwierigen Verhandlungen gelang dies auch.

Um Fördermittel für das Abbruchvorhaben zu generieren, bewarb sich die Stadt Oebisfelde-Weferlingen im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Projektaus-wahlverfahren der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Flechtingen Höhenzug und Drömling e.V.. Im Bereich der Altlastensanierung/des Bodenschutzes konnte das Vorhaben auf Platz 3 der Prioritätenliste verortet werden. Somit waren die Grundlagen der Förderwürdigkeit gegeben.

Mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Magdeburg vom 07.02.2025 wurde der Stadt für das Vorhaben ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Der Abbruch des Gebäudes nebst Nebengelassen ist noch für 2025 geplant.

 

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Abrissgrundstück befindet sich der kleine Parkplatz des ehemaligen Dorfkonsums. Dieser Platz ist seit je her ein zentraler Treffpunkt für kleine Veranstaltungen jeglicher Art und seit vielen Jahren auch temporärer Standort der mobilen Lebensmittelverkaufseinrichtungen. Der Abbruch des Bestandsgebäudes bietet die Möglichkeit in einem nächsten Schritt/neuen Projekt diesen Platz entscheidend aufzuwerten und zu einem echten generationsübergreifenden Treffpunkt und Kommunikationsplatz mit Marktcharakter zu erweitern/

umzugestalten. Durch die Gestaltung von Grünflächen findet eine Entsiegelung der Abrissfläche statt und durch die individuelle Gestaltung des Areals lassen sich Rückzugs- und Ruhezonen an einem zentralen Schnittpunkt zweier stark frequentierter Landesstraßen (L 24 und L 20) schaffen.

Auch für diese Weiterführung des Vorhabens wurde seitens der Stadt Oebisfelde-Weferlingen ein Antrag auf Aufnahme in die Prioritätenliste der LAG Flechtinger Höhenzug und Drömling e.V. gestellt.

Im Förderbereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) konnte das Vorhaben Platz 45 erreichen. Diese Platzierung garantiert auch für dieses Vorhaben die Förderwürdigkeit. Aktuell ist das Bauamt bei der Erarbeitung des Fördermittelantrages. Dieser ist bis zum Juli 2025 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen.

Unter der Voraussetzung der Gewährung einer bis zu 80 %-igen Förderung können die Arbeiten zur Umgestaltung des Platzes im Jahr 2026 ausgeführt werden.