Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024

Die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2024 I Nr. 172, Anlage) und gilt vom 01. Juni bis 31. Juli 2024.
Mit der Verordnung werden bestimmte Regelungen der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) auf „Public Viewing“-Veranstaltungen zur Fußball-Europameisterschaft 2024 ausnahmsweise für entsprechend anwendbar erklärt. Damit soll sichergestellt werden, dass „Public Viewing“ auch dann möglich ist, wenn Fußballspiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen und dabei wegen der örtlichen Verhältnisse die sonst geltenden Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können.