Neue Regelung für Lichtbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 können papierbasierte Passbilder nicht mehr für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Stattdessen gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  1. Lichtbildaufnahme direkt in der Behörde:
    • Aufnahme eines Lichtbildes vor Ort
    • Gebühr beträgt 6,00 € pro Dokument zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments
    • sie können aus bis zu drei aufgenommenen Fotos auswählen oder eine neue Aufnahme starten, falls ihnen keines der Bilder zusagt

  2. Lichtbildaufnahme beim Fotografen:
    • das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in eine gesicherte Cloud hochgeladen
    • sie erhalten einen Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild abrufen kann
    • die Kosten für diesen Service erfragen sie direkt beim Fotografen.

 

Was passiert mit bereits vorhandenen Passbildern?

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.

Alte papierbasierte Passbilder dürfen ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr für Dokumente genutzt werden. Sie können sie jedoch für andere Zwecke wie Vereinsausweise oder als Erinnerung behalten.