Mitte des Quartals Steuern zahlen

Wer sich entschieden hat, die Steuern viermal im Jahr zu zahlen, hat diese bis zur Mitte eines Quartals, also bis zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November, zu entrichten.

 

Die Zahlung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer hat somit bis zum

15.02.
15.05.
15.08.
15.11.

zu erfolgen.

Jahreszahler müssen die Steuern bis zum 01.07. entrichten.

Die Vorauszahlung der Gewerbesteuer ist bis zum

15.02.
15.05.
15.08.
15.11.

fällig.