Härtefallhilfe für Heizöl & Co.
Haushalte aus Sachsen-Anhalt können ab 4. Mai Anträge stellen
Quelle: 25.04.2023, Magdeburg – 39/2023 vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist dann über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.
Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
Dazu sagte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Alle rechtlichen und technischen Hürden sind genommen. Dies hat nach dem Beschluss des Bundestages vom Dezember 2022 gerade aus Sicht der Betroffenen viel Zeit in Anspruch genommen. Umso wichtiger ist es, dass in Kürze auch jene Haushalte entlastet werden können, die im vergangenen Jahr von enormen Kostensteigerungen bei Heizöl, Pellets oder Flüssiggas betroffen waren. Auch wenn es länger gedauert hat als gewünscht, senden Bund und Länder damit doch das wichtige Signal, dass Haushalte auch in diesen Härtefällen nicht allein gelassen werden.“
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen. Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für diese Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021. In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.
Die Durchschnittspreise für 2021 („Referenzpreise“) wurden gemeinsam von Bund und Ländern für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für:
- Heizöl: 0,71 Euro je Liter,
- Flüssiggas: 0,57 Euro je Liter,
- Holzpellets: 0,24 Euro je Kilogramm,
- Holzhackschnitzel: 0,11 Euro je Kilogramm,
- Holzbriketts: 0,28 Euro je Kilogramm,
- Scheitholz: 85 Euro je Raummeter,
- Kohle/Koks: 0,36 Euro je Kilogramm.
Rechenbeispiel:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 hat er dafür einen Preis von 1,60 Euro je Liter, also 4.800 Euro gezahlt. Die Kosten haben sich im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis: 0,71 Euro je Liter) somit mehr als verdoppelt. Dadurch ergibt sich eine Förderhöhe von 432 Euro; dies entspricht 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Referenzpreis liegen.
Berechnung:
Entlastung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – (2 x Referenzpreis x Bestellmenge));
im konkreten Fall also: 0,8 x (4.800 Euro – (2 x 0,71 Euro/Liter x 3.000 Euro)) = 432 Euro.
Betreiber von Feuerstätten (Heizungen) können als „Direktantragstellende“ die Hilfen direkt beantragen. Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe an seine Mieter weitergeben. Gleiches gilt, wenn Feuerstätten zentral durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben werden. Bereits im Vorfeld können Unternehmen als „Zentralantragsstellende“ durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte. Dies ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Im Antragsverfahren sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, wie Rechnungen, Zahlungsnachweise (etwa durch Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid und ein Identitätsnachweis (etwa durch Personalausweis). Für das Verfahren zu Antragstellung und Auszahlung beteiligt sich Sachsen-Anhalt an einer gemeinsamen IT-Lösung von 13 Bundesländern unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Weitere Informationen finden sich unter www.mwu.sachsen-anhalt.de/energie/haertefallhilfen.