Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Die bundesweite Reform ist eine beschlossene Sache und verpflichtet alle Grundstückseigentümer/innen für jedes Grundstück (bebaut oder unbebaut, selbstbewohnt oder vermietet, Eigentumswohnung, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 abzugeben.

Diese Erklärung kann ab 01.07.2022 online über das Internetportal www.elster.de eingereicht werden. Dazu müssen Sie sich jedoch vorher im Portal registrieren. Leider ist die Abgabefrist recht kurz bemessen - bis 31.10.2022 muss die Erklärung beim Finanzamt sein.

Beginnen Sie am besten frühzeitig neben der Registrierung mit dem Zusammentragen hilfreicher Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, Wohnflächenberechnung, Unterlagen von Sanierungen).

Abgefragt werden auf jeden Fall:
• Grundbuchangaben (Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Fläche)
• Besitzverhältnisse und Grundstücksart
• Bodenrichtwert zum 01.01.2022 (über www.elster.de zu ermitteln)
• Baujahr und ggf. Jahr der "Kernsanierung"
• Wohnfläche/Nutzfläche/Bruttogrundfläche

Neben den auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen SachsenAnhalt veröffentlichten Informationen erhalten alle Grundstückseigentümer/innen in Sachsen-Anhalt Ende Juni 2022 ein Schreiben. Darin finden Sie allgemeine Hinweise zur Grundsteuerreform sowie konkrete Angaben zu Ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Informationen zur Abgabe der Erklärung unter ELSTER:
www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform