Geflügelpestgeschehen in und um Wieglitz, die amtlichen Restriktionen enden mit Wirkung ab 6. März 2023
Das besagt eine am 2. März 2023 ausgefertigte Allgemeinverfügung des Landkreises Börde. In ihr wird geregelt, dass die amtlich festgesetzten Maßnahmen am kommenden Montag (6. März 2023) enden. Insbesondere werden die festgesetzten Schutz- und Überwachungszonen aufgehoben.
Der amtliche Text der Aufhebungsverfügung:
"Die tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 31.01.2023 wird aufgehoben."
Begründung:
Die Aufhebung erfolgt aufgrund des Artikels 55 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019.
Gemäß des § 41 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird die öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsaktes dadurch bewirkt, dass sein verfügender Teil ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Nach§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG kann in einer Allgemeinverfügung als Zeitpunkt der Bekanntmachung nach Satz 3 ein abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden.