Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

Die Grundsteuer wird reformiert, weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, völlig veraltet ist. In den neuen Bundesländern sind die Wertverhältnisse von 1935 maßgeblich. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Das wird auch passieren. In Sachsen-Anhalt gelten dafür die vom Bund beschlossenen Reformgesetze; ein abweichendes Landesmodell (wie z. B. in Bayern) gibt es hier nicht.

 

Alle Informationen hierzu finden Sie in den angehängten Flyern des Städte- und Gemeinde Bundes Sachsen-Anhalts.