Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Stichwahl des Bürgermeisters am 08.10.2023

Der Wahlausschuss der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 das Ergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters am 08.10.2023 bestätigt. Die Bekanntmachung des Ergebnisses erfolgte am 11.10.2023. Bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dem 25.10.2023, 24:00 Uhr, ist kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.

Es wird festgestellt, dass die Wahl gültig ist.

Oebisfelde-Weferlingen, 01.11.2023

 

Uwe Dietz
Gemeindewahlleiter