Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Gebühr
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnunghttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundeshttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich