Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
Lesen Sie dazu die Sondernutzungssatzung.
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Gebühr
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
Gebühr
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Sondernutzungsgebührensatzung.
Antragsfrist
Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich