Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Sie können Widerspruch einlegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
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