Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
Gebühr
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiunghttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Gebühr
Für die Zulassung einer Ausnahmehttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Sie können Widerspruch einlegen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt